Es häufen sich leider in letzter Zeit die Meldungen von Vereinsmit-gliedern, dass immer wieder fremde Personen in Gärten gehen.
Hiermit verweise ich auf die Gartensatzung, in welcher unter § 20 für alle steht:
Jeder Pächter ist verpflichtet bei allen in seiner Parzelle befindlichen Personen darauf zu achten, dass diese die angrenzenden anwesenden Pächter nicht durch dauerhaftes und lautes Unterhalten, Spielen und Toben übermäßig in ihrer Erholung stören.
Damit ist auch gemeint, dass Besucher nicht einfach in fremde Gärten gehen dürfen!
Leider passiert immer wieder, dass Personen (ob jetzt fremde oder Besucher) einfach in Gärten gehen und sich dort umschauen.
Würden Sie das in einer fremden Wohnung auch machen?
Bitte reden Sie mit Ihren Besuchern.
Schauen = ja, in Gärten einfach gehen = NEIN!
Auch sollten sich Ihre Besucher an einfache Regeln halten!
Achtung von anderem Eigentum, respektvoller Umgang auch im Gespräch mit anderen.
Einem Vorstandmitglied ist am 13.05. ein solcher Vorfall passiert als er einem Besucher angesprochen hat, da dieser vor einem Eingangstor geparkt hat. Dieser „Besucher“ hat das Vorstandsmitglied in einer Form und Weise beleidigt, dass es vielleicht besser gewesen wäre, diesen „Besucher“ bei der Polizei anzuzeigen.
Jedem Besucher und dem Pächter, der sich nicht an einfache Umgangsregeln halten kann/will, können wir eine Abmahnung aussprechen und seinem Besuch auch ein Hausverbot erteilen!
Bitte bedenken Sie das!
Wir bitten um ein respektvolles Miteinander.
Nürnberg im Mai 2021 Der Vorstand
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