Aufstellen von Pools

Auch wenn es noch ein wenig dauern wird, aber der Sommer kommt und hoffentlich auch mit sommerlichen Temperaturen. Dann werden mit Sicherheit wieder Pools-/Planschbecken aufgestellt. Hier müssen aber die Vorgaben der Gartenordnung eingehalten werden; d.h. die Größe eines solchen Bassin ist auf eine maximale Größe von 5 m² und einer maximalen Höhe von 50 cm beschränkt.

Grenzabstände müssen eingehalten werden. Die Aufstellung ist lt. §21 der Gartenordnung auch nicht dauerhaft gestattet, max. für die Sommerzeit.

Die Sicherung der Schwimmbecken obliegt dem jeweiligen Pächter, d.h. es muss gewährleistet sein, dass niemand darin zu Schaden kommen kann. Dies muss generell bei Aufstellen von Spielgeräten der Fall sein. Genauso muss eine übermäßige Lärmbelästigung von Nachbarn vermieden werden.

Bemerken möchte ich aber hierzu, dass beim Aufstellen von großen

Spielgeräten auch Platz im Garten für die gärtnerische Nutzung verloren geht, denn wir bewirtschaften ja Kleingärten und haben keine „Freizeit“ Oasen.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung!

Nürnberg, 08.04.2022                                   Der Vorstand