Aufstellen von Pools

 

Aus gegebenem Anlass möchte ich heute schon darauf hinweisen, dass Pools nur aufgestellt werden dürfen, welche nicht grösser als 5 m² sind und eine Wassertiefe von 50 cm nicht überschreiten! Auch die Verwendung von Chemikalien ist untersagt!

(Siehe hier die Ergänzung der Gartenordnung gem. Beschluss des VA am 04. April 2022)

Pools, welche diese Maße überschreiten, dürfen nicht aufgestellt werden! Bitte beachten Sie dies ggf. auch bei einer Neuanschaffung.

 

 

Nürnberg im März 2023                                         Der Vorstand