Anbauten, Schuppen etc.
Leider hat sich in den letzten Jahren eine große Unsitte ergeben, dass Anbauten verschiedener Arten gemacht worden sind.
Auch wurden immer wieder Schuppen und ähnliches aufgestellt.
In der Gartenordnung ist im §3 die Größe der Gartenlaube genau festgelegt (24 m² mit Freisitz!), in §21 wird ebenfalls darauf hinge-wiesen, dass das Aufstellen von Schuppen verboten ist. Ebenfalls wird hier verwiesen, dass z.B. Pools, Trampolins, Pavillions nicht dauerhaft aufgestellt werden dürfen; das gleiche gilt für Sichtschutzäune und Blenden. (Tomatendächer u. Gewächshäuser sind davon ausgenommen).
Alle Pächter müssen sich im Klaren sein, dass es sich hier um „Kleingärten“ im Sinne des Bundeskleingartengesetzes handelt.
Es sind keine „Freizeitgärten“.
Deswegen appelliere ich hiermit an alle Pächter sämtliche „Schwarzbauten“ bis spätestens Sommer 2022 zurück zu bauen.
Sie riskieren hier immerhin eine Abmahnung mit Geldstrafe bis zur Kündigung des Pachtvertrages durch den Stadtverband.
Die Bestimmungen und Vorgaben hat jeder Pächter mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages erhalten und akzeptiert.
Nürnberg, den 08.04.2022 Der Vorstand
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