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Wasserabsperrung mit Ablesung der Zählerstände

Wasserabsperrung mit Ablesung der Zählerstände

Strom/Wasser

am Samstag, den 28.10.2023

 

Bitte sorgen Sie ab 09.00 Uhr für einen freien Zugang zu Ihren Wasser- und Stromzählern!

Kleingärtner mit Stromanschluss in Häuschen werden gebeten, falls sie den Termin nicht einhalten können, den Stromzähler selbst abzulesen und einen Zettel mit dem Wert an die Türe zu heften oder diesen spätestens am Freitag davor im Vereinsbüro abzugeben.

(Dies betrifft nur die Neuanlage!)

 

Wer den Stromzähler nicht zugänglich macht bzw. den Stromverbrauch nicht vorher rechtzeitig angibt, zahlt eine Strafe von 15 € und der Stromwert wird geschätzt!!

Grünabschnitt -Abfallhaufen

 

Grünschnitt Abfallhaufen

Hier darf nur abgelegt werden:

  • Baumabschnitt
  • Hecken- und Sträucherabschnitt

Kein Grasschnitt, keine Gemüsepflanzen wie Tomaten, Bohnen, Blumen, Laub o. ähnliches.

Zuwiderhandlungen werden geahndet.

Bitte beachten***Bitte beachten***Bitte beachten

 

Nürnberg im September 2023

 

Der Vorstand

Hecken Rückschnitt

Kleingartenverein GAISMANNSHOF 1

An der Lehrberger Str. e.V. – 90431 Nürnberg

 

Rückschnitt von Hecken

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Liebe Kleingärtner, bitte beachten Sie, dass Hecken und Bepflanzungen vor den Gärten zum Hauptweg auf eine Max.Höhe von 0,60 m zu halten sind!

Hecken und Bepflanzungen an Freisitzen, im Garten sowie an der Gartengrenze sind auf eine Höhe von 1,60 m zu halten!

Dieser Heckenrückschnitt muss in der Zeit von 1. Oktober bis einschließlich 28. Februar erfolgen. Von 1. März bis 30. September darf nur ein Korrekturschnitt erfolgen. Aber immer prüfend ob keine Vögel in der Hecke brüten!

Ferner weisen wir noch einmal darauf hin, dass der Weg vor dem Garten vom jeweiligen Gartenpächter zu pflegen ist!

 

Bitte beachten Sie dies bei der Gartenpflege!

(Beachten Sie hier auch die Bestimmungen der Gartenordnung! Bei Nichteinhaltung muss der Pächter mit einer Abmahnung rechnen!)

 

Danke

Wahlen 2024

Sehr geehrte Vereinsmitglieder!

 

2024 ist ein Wahljahr.

D.h. es stehen Neuwahlen an.  Aus diesem Grund möchte ich heute schon darauf hinweisen, wer Interesse hat und vielleicht einen Posten im Verein übernehmen möchte, weil er/sie der Meinung ist besser oder anders zu können, der kann sich gerne bei mir melden.

Gerne erkläre ich Aufgaben der Vorstandschaft. Es besteht auch die Möglichkeit mal an einer der nächsten Sprechstunden z. B. teilzunehmen.

Roland Böer

1. Vorsitzende KGV Gaismannshof I

Arbeitsdienste

Die ersten beiden Arbeitsdiensttermin wurden bestimmt.

Bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge, wann diese stattfinden bzw. wer eingeteilt wird.

Sollte jemand zusätzlich Arbeitsdienst leisten wollen bitte bei der Vorstandschaft melden. Danke

Kleingarten Magazin online beziehen

Wie in der letzten Ausgabe des Kleingarten Magazin geschrieben wurde, kann man die Zeitschrift nun auch online beziehen. Dazu benötigt man eine aktuelle Mail-Adresse. Wer hier Interesse hat kann uns diese am besten per Mail an unsere Adresse:

gaismannshof1.nuernberg@gmx.de

senden. Wir leiten diese dann entsprechend weiter und der Pächter erhält dann einen Online-Zugang für das Kleingarten Magazin.

Verbotene Bauten

Schuppen und Sichtschutzzäune

 

Wie bereits mit Aushang von April 2022 hingewiesen, ist das Aufstellen von Schuppen jeglicher Art und Sichtschutz-blenden/Zäune lt. Gartenordnung verboten.

Ich hatte hier mit div. Pächter gesprochen und um Rückbau gebeten.

Leider haben die meisten dies bis heute nicht gemacht!

Hiermit fordere ich ein letztes Mal alle auf, welche solche Bauten in ihren Gärten haben, diese bis spätestens Sommer zu entfernen. Das gilt wie gesagt für Schuppen und dauerhaft aufgestellte Sichtblenden/Zäune. Sichtblenden können, wenn diese als Rankgerüst verwendet werden und nicht kpl. zu sind nach Absprache/Genehmigung stehen bleiben.

Sollten bis Ende Juni diese nicht zurückgebaut/entfernt sein erhalten alle diese Gärtner eine schriftliche Abmahnung. Wenn dann immer noch kein Rückbau erfolgt ist werde ich diese Pächter dem Stadtverband melden mit der Bitte um Einschaltung. Was u.U. bis zu Kündigung des Pachtvertrages führen kann.

Ich bitte um Kenntnisnahme

 

Nürnberg im Januar 2023

Pools

Aufstellen von Pools

 

Aus gegebenem Anlass möchte ich heute schon darauf hinweisen, dass Pools nur aufgestellt werden dürfen, welche nicht grösser als 5 m² sind und eine Wassertiefe von 50 cm nicht überschreiten! Auch die Verwendung von Chemikalien ist untersagt!

(Siehe hier die Ergänzung der Gartenordnung gem. Beschluss des VA am 04. April 2022)

Pools, welche diese Maße überschreiten, dürfen nicht aufgestellt werden! Bitte beachten Sie dies ggf. auch bei einer Neuanschaffung.

 

 

Nürnberg im März 2023                                         Der Vorstand

Heckenrückschnitt

Rückschnitt von Hecken

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Liebe Kleingärtner, bitte beachten Sie, dass Hecken und Bepflanzungen vor den Gärten zum Hauptweg auf eine Max.Höhe von 0,60 m zu halten sind!

Hecken und Bepflanzungen an Freisitzen, im Garten sowie an der Gartengrenze sind auf eine Höhe von 1,60 m zu halten!

Dieser Heckenrückschnitt muss in der Zeit von 1. Oktober bis einschließlich 28. Februar erfolgen. Von 1. März bis 30. September darf nur noch ein Korrekturschnitt erfolgen. Aber immer prüfend ob keine Vögel in der Hecke brüten!

Ferner weisen wir noch einmal darauf hin, dass der Weg vor dem Garten vom jeweiligen Gartenpächter zu pflegen ist!

 

Bitte beachten Sie dies bei der Gartenpflege!

(Beachten Sie hier auch die Bestimmungen der Gartenordnung! Bei Nichteinhaltung muss der Pächter mit einer Abmahnung rechnen!)

 

Danke

 

 

 

 

 

 

Nürnberg im Januar 2023

Adressenänderung

 

Adressänderungen

In den nächsten Tagen erfolgt die Versendung der Einladung zur Mitglieder-Versammlung 2023.

Aus diesem Grund bitten wir alle Mitglieder, uns Adressenänderungen immer zeitnah bekanntzugeben! Auch bei Änderungen von Telefonnummern!

Leider kommt es immer wieder vor, dass Mitteilungen zurückkommen mit dem Vermerk: unbekannt verzogen! Dies ist für den Empfänger aber auch für uns vom Verein unschön, da wir damit unnötig einen Mehraufwand haben; neue Adresse in Erfahrung zu bringen, Schreiben nochmals wegsenden etc.

Bitte auch neue Telefonnummer rechtzeitig bekanntgeben.

Wir werden ab sofort Pächter, welche uns Ihre neue Adresse nicht umgehend bekanntgeben und wenn Post zurückkommt, diese mit einer Gebühr von 10,– € belasten (Mehraufwand!)

Änderungen können gerne im Rahmen der Sprechstunden, telefonisch oder am besten per Mail (gaismannshof1.nuernberg@gmx.de) uns mitgeteilt werden.

Generell wäre es natürlich auch von Vorteil von Pächtern, die aktiv eine Mail-Adresse haben und nutzen, uns diese mitzuteilen.

Wir bitten um entsprechende Beachtung!

 

Nürnberg im März 2023                                                    Die Vorstandschaft

 

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