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Adressenänderung

 

Adressänderungen

In den nächsten Tagen erfolgt die Versendung der Einladung zur Mitglieder-Versammlung 2023.

Aus diesem Grund bitten wir alle Mitglieder, uns Adressenänderungen immer zeitnah bekanntzugeben! Auch bei Änderungen von Telefonnummern!

Leider kommt es immer wieder vor, dass Mitteilungen zurückkommen mit dem Vermerk: unbekannt verzogen! Dies ist für den Empfänger aber auch für uns vom Verein unschön, da wir damit unnötig einen Mehraufwand haben; neue Adresse in Erfahrung zu bringen, Schreiben nochmals wegsenden etc.

Bitte auch neue Telefonnummer rechtzeitig bekanntgeben.

Wir werden ab sofort Pächter, welche uns Ihre neue Adresse nicht umgehend bekanntgeben und wenn Post zurückkommt, diese mit einer Gebühr von 10,– € belasten (Mehraufwand!)

Änderungen können gerne im Rahmen der Sprechstunden, telefonisch oder am besten per Mail (gaismannshof1.nuernberg@gmx.de) uns mitgeteilt werden.

Generell wäre es natürlich auch von Vorteil von Pächtern, die aktiv eine Mail-Adresse haben und nutzen, uns diese mitzuteilen.

Wir bitten um entsprechende Beachtung!

 

Nürnberg im März 2023                                                    Die Vorstandschaft

 

Arbeitsdienste

Es wurden die ersten 3 Arbeitsdienste für Oktober terminiert.

Die genauen Termine entnehmen Sie bitte den Aushängen !

Es werden voraussichtlich im November noch Arbeitsdienste angesetzt. Wer dann seine Arbeitsdienste nicht abgeleistet hat, dem wird der entsprechende Betrag von der Jahresrechnung in Rechnung gestellt.

Ich bitte um Kenntnisnahme!

September 2022                                          Der Vorstand

Mitgliederversammlung 2022

Unsere Mitgliederversammlung 2022 findet am Freitag, den 27.05.2022 ab 18.oo Uhr in der Sportgaststätte SG Nürnberg Fürth 1883 e.V.,

Regelsbacher Str. 56, 90431 Nürnberg statt.

Anträge zur Mitgliederversammlung sind bis spätestens 06.05.2022 schriftlich an den Vorstand des Kleingartenvereins Gaismannshof I, Lehrberger Straße 100, 90431 Nürnberg zu senden. Gerne auch per E-Mail an folgende Mail-Adresse:

gaismannshof1.nuernberg@gmx.de

Die schriftlichen Einladungen sind auf dem Postweg.

Anbauen, Schuppen und ähnliches

Anbauten, Schuppen etc.

Leider hat sich in den letzten Jahren eine große Unsitte ergeben, dass Anbauten verschiedener Arten gemacht worden sind.

Auch wurden immer wieder Schuppen und ähnliches aufgestellt.

In der Gartenordnung ist im §3 die Größe der Gartenlaube genau festgelegt (24 m² mit Freisitz!), in §21 wird ebenfalls darauf hinge-wiesen, dass das Aufstellen von Schuppen verboten ist. Ebenfalls wird hier verwiesen, dass z.B. Pools, Trampolins, Pavillions nicht dauerhaft aufgestellt werden dürfen; das gleiche gilt für Sichtschutzäune und Blenden. (Tomatendächer u. Gewächshäuser sind davon ausgenommen).

Alle Pächter müssen sich im Klaren sein, dass es sich hier um „Kleingärten“ im Sinne des Bundeskleingartengesetzes handelt.

Es sind keine „Freizeitgärten“.

Deswegen appelliere ich hiermit an alle Pächter sämtliche „Schwarzbauten“ bis spätestens Sommer 2022 zurück zu bauen.

Sie riskieren hier immerhin eine Abmahnung mit Geldstrafe bis zur Kündigung des Pachtvertrages durch den Stadtverband.

Die Bestimmungen und Vorgaben hat jeder Pächter mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages erhalten und akzeptiert.

 

Nürnberg, den 08.04.2022                            Der Vorstand

Spielgeräte u.ähnliches

Aufstellen von Pools

Auch wenn es noch ein wenig dauern wird, aber der Sommer kommt und hoffentlich auch mit sommerlichen Temperaturen. Dann werden mit Sicherheit wieder Pools-/Planschbecken aufgestellt. Hier müssen aber die Vorgaben der Gartenordnung eingehalten werden; d.h. die Größe eines solchen Bassin ist auf eine maximale Größe von 5 m² und einer maximalen Höhe von 50 cm beschränkt.

Grenzabstände müssen eingehalten werden. Die Aufstellung ist lt. §21 der Gartenordnung auch nicht dauerhaft gestattet, max. für die Sommerzeit.

Die Sicherung der Schwimmbecken obliegt dem jeweiligen Pächter, d.h. es muss gewährleistet sein, dass niemand darin zu Schaden kommen kann. Dies muss generell bei Aufstellen von Spielgeräten der Fall sein. Genauso muss eine übermäßige Lärmbelästigung von Nachbarn vermieden werden.

Bemerken möchte ich aber hierzu, dass beim Aufstellen von großen

Spielgeräten auch Platz im Garten für die gärtnerische Nutzung verloren geht, denn wir bewirtschaften ja Kleingärten und haben keine „Freizeit“ Oasen.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung!

Nürnberg, 08.04.2022                                   Der Vorstand

Verhalten von Besuchern und fremden Personen

Es häufen sich leider in letzter Zeit die Meldungen von Vereinsmit-gliedern, dass immer wieder fremde Personen in Gärten gehen.

Hiermit verweise ich auf die Gartensatzung, in welcher unter § 20 für alle steht:

Jeder Pächter ist verpflichtet bei allen in seiner Parzelle befindlichen Personen darauf zu achten, dass diese die angrenzenden anwesenden Pächter nicht durch dauerhaftes und lautes Unterhalten, Spielen und Toben übermäßig in ihrer Erholung stören.

Damit ist auch gemeint, dass Besucher nicht einfach in fremde Gärten gehen dürfen!

Leider passiert immer wieder, dass Personen (ob jetzt fremde oder Besucher) einfach in Gärten gehen und sich dort umschauen.

Würden Sie das in einer fremden Wohnung auch machen?

Bitte reden Sie mit Ihren Besuchern.

Schauen = ja, in Gärten einfach gehen = NEIN!

Auch sollten sich Ihre Besucher an einfache Regeln halten!

Achtung von anderem Eigentum, respektvoller Umgang auch im Gespräch mit anderen.

Einem Vorstandmitglied ist am 13.05. ein solcher Vorfall passiert als er einem Besucher angesprochen hat, da dieser vor einem Eingangstor geparkt hat. Dieser „Besucher“ hat das Vorstandsmitglied in einer Form und Weise beleidigt, dass es vielleicht besser gewesen wäre, diesen „Besucher“ bei der Polizei anzuzeigen.

Jedem Besucher und dem Pächter, der sich nicht an einfache Umgangsregeln halten kann/will, können wir eine Abmahnung aussprechen und seinem Besuch auch ein Hausverbot erteilen!

Bitte bedenken Sie das!

Wir bitten um ein respektvolles Miteinander.

 

Nürnberg im Mai 2021                                   Der Vorstand

„ 100 Jahre Stadtverband Nbg. der Kleingärtner e.V.“

„ 100 Jahre Stadtverband Nbg. der Kleingärtner e.V.“

 

Anlässlich des Jubiläums „100 Jahre Stadtverband“ wurde eine Chronik erstellt mit entsprechender Geschichte und Bebilderung der Kleingartenanlagen Nürnberg.

Diese Chronik kann gegen eine Gebühr von 2,– € bei uns im Verein erworben werden. Wer Interesse hat kann sich bei mir melden oder im Rahmen der Sprech-stunden (wenn diese wieder stattfinden können) eine kaufen.

Bei Kauf einer Ausgabe unterstützen Sie den Verein.

Nürnberg im Mai 2021                                         Roland Böer (Vorstand)

Corona-Regeln

Leider hat uns die Corona-Pandemie immer noch voll im Griff und momentan ist wohl auch keine zeitnahe Verbesserung in Sicht. Wir müssen uns wohl damit erstmal abfinden, dass sich die Situation in nächster Zeit nicht ändert. Somit müssen wir uns alle an die uns durch die Bundes- und Länderregierung vorgegebenen Regeln halten, auch wenn dies auf Grund der sehr unterschiedlichen Vorgaben nicht immer leicht zu ver-stehen und umzusetzen ist. Ich möchte nicht im Einzelnen darauf eingehen, wann wie wo was …. gilt. Die gültigen und aktuellen Regelungen erfährt man über Presse oder kann diese auf den Seiten der Bundes- bzw. Landesregierung jederzeit nachlesen. (www.stmgp.bayern.de/coronavirus/, www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php)

Ich appelliere an alle Kleingärtner, sich an diese Regeln zu halten! Auch bei Besuch ist darauf zu achten, dass die jeweilige Personenzahl nicht überschritten wird (z.B. bei Inzidenzwert über 100 nur ein Haushalt mit einer fremden Person!)

Bei Nichteinhaltung gefährden Sie sich und andere und nehmen in Kauf, dass evtl. eine Anzeige erfolgen kann.

Ich weiß, dass es nicht immer leicht ist, diese Regeln zu befolgen, insbesondere wenn man vielleicht als Familie zusammen sein möchte. Aber diese Regeln gelten nun eben für uns alle und müssen eingehalten werden. Nur so haben wir gemeinsam eine Chance auf eine baldige normale Zeit wieder.

Bitte halten Sie sich dran, gemeinsam können wir es schaffen!

Nürnberg im März 2021                                         der Vorstand

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