Schuppen und Sichtschutzzäune

 

Wie bereits mit Aushang von April 2022 hingewiesen, ist das Aufstellen von Schuppen jeglicher Art und Sichtschutz-blenden/Zäune lt. Gartenordnung verboten.

Ich hatte hier mit div. Pächter gesprochen und um Rückbau gebeten.

Leider haben die meisten dies bis heute nicht gemacht!

Hiermit fordere ich ein letztes Mal alle auf, welche solche Bauten in ihren Gärten haben, diese bis spätestens Sommer zu entfernen. Das gilt wie gesagt für Schuppen und dauerhaft aufgestellte Sichtblenden/Zäune. Sichtblenden können, wenn diese als Rankgerüst verwendet werden und nicht kpl. zu sind nach Absprache/Genehmigung stehen bleiben.

Sollten bis Ende Juni diese nicht zurückgebaut/entfernt sein erhalten alle diese Gärtner eine schriftliche Abmahnung. Wenn dann immer noch kein Rückbau erfolgt ist werde ich diese Pächter dem Stadtverband melden mit der Bitte um Einschaltung. Was u.U. bis zu Kündigung des Pachtvertrages führen kann.

Ich bitte um Kenntnisnahme

 

Nürnberg im Januar 2023